Aber jetzt...
...versucht der Änderungsantrag 171, die bestehenden Beschränkungen auf die „direkte oder indirekte Verwendung" oder „Anspielung" von geschützten Begriffen, die sich auf Milchprodukte beziehen, auszuweiten - alles im Interesse des „Verbraucher*innenschutzes". Wofür, fragst du dich? Klare Informationen? Ja, anscheinend. Unabhängig davon, warum du dich dafür entscheidest, pflanzliche Lebensmittel zu kaufen, wird der Änderungsantrag 171 es schwieriger machen, solche Produkte zu identifizieren und sie objektiv mit Milchprodukten zu vergleichen. Und nebenbei bemerkt, die Zensur pflanzlicher Lebensmittel steht im Widerspruch zu der bestehenden EU-Gesetzgebung über Lebensmittelinformationen, die besagt, dass ihr Hauptziel darin besteht, „den Verbraucher*innen klare und zugängliche Informationen über Lebensmittel zur Verfügung zu stellen."